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   BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92   

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https://dejure.org/1992,11567
BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92 (https://dejure.org/1992,11567)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1992 - IX B 46/92 (https://dejure.org/1992,11567)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1992 - IX B 46/92 (https://dejure.org/1992,11567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungsaufwendungen und Erhaltungsaufwendungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92
    Eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Kläger auf das anhängige Revisionsverfahren IX R 333/87.

    Außerdem betrifft das Revisionsverfahren IX R 333/87 die Frage, ob die bei der Beseitigung des Brandschadens angefallenen Aufwendungen für den Abbruch der beschädtigten Bausubstanz und für die Schuttabfuhr zu den Herstellungskosten gehören.

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92
    Mit der Berufung auf ein Parallelverfahren wird zunächst nur ein individuelles Interesse der Kläger an einer Gleichbehandlung geltend gemacht, nicht aber ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der maßgeblichen Rechtsfrage (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
    Auszug aus BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92
    Geht es um die Anwendung fester Rechtsgrundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt, so ist die Rechtssache in der Regel nicht von grundsätzlicher Bedeutung (BFH-Beschluß vom 15. Juli 1966 VI B 2/66, BFHE 86, 708, BStBl III 1966, 628).
  • BFH, 20.11.1969 - I B 34/69

    Klage eines Vereins - Bejahung der Steuerpflicht - Überprüfung der Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 20.08.1992 - IX B 46/92
    Nicht jede Streitfrage, die zahlreiche gleichartige Fälle betrifft, hat allein deshalb grundsätzliche Bedeutung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1969 I B 34/69, BFHE 97, 281, 284, BStBl II 1970, 133; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Anm.7 m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebenden Rechtsfragen das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BFH- Beschluß vom 20. August 1992 IX B 46/92, BFH/NV 1993, 371).
  • BFH, 10.08.1993 - IV B 1/92

    Abgrenzung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit unter steuerlichen

    Hierzu genügt nicht der Hinweis, daß andere Steuerpflichtige mit vergleichbaren Übersetzungsbüros als Freiberufler behandelt würden (BFH-Beschluß vom 20. August 1992 IX B 46/92, BFH/NV 1993, 371).
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